Zusatzleistungen Trotz viel Vermögen gibt es EL

  • Publiziert: 05.02.2008, Aktualisiert: 03.01.2012

Anna Siedler* ruft beim Heissen Draht an. Sie lebt von der Witwenrente in der Höhe von 1400 Franken monatlich. Ihr Mann ist kürzlich verstorben. Eine zusätzliche Einnahmequelle hat sie nicht. Lediglich ein Vermögen von 190'000 Franken. Sie ist überzeugt und fand sich auch in ihrem Umfeld bestätigt, dass sie mit so viel Vermögen keine Ergänzungsleistungen erhält. *Name von der Redaktion geändert

So rät der Heisse Draht:

Hartnäckig hält sich der Mythos: In der Schweiz gibt es keine Ergänzungsleistungen, wenn Vermögen oder Wohneigentum vorhanden ist. Dem ist nicht so!

Auch Personen mit viel Vermögen wie Anna Siedler haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Sie erhält aufgrund der Berechnungen des Heissen Drahtes monatlich über 110 Franken. Immerhin ein Zustupf zur kleinen Rente.

Mit dem Anspruch auf Ergänzungsleistungen sind noch viele weitere Vorteile verbunden:

Die Franchise und der Selbstbehalt von Krankenkassenrechnungen können über die Ergänzungsleistung abgerechnet werden.

Zahnarztkosten werden übernommen.

Mehrkosten für eine verordnete Diät werden zusätzlich vergütet.

Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten.

Ärztlich verordnete Kuren.

Medizinisch bedingte Transportkosten.

Befreiung von der Gebührenpflicht für Radio und Fernsehen (Billag).

Deshalb sollten unbedingt auch Vermögende und Eigenheimbesitzer die Ergänzungsleistungen abklären. Am besten fragen Sie Ihre Ausgleichskasse und lassen sich Ihren Anspruch schriftlich berechnen.

Anita Hubert

Rechts- und Sozialberatung mit Anita Hubert, Sozialarbeiterin/ Sozialversicherungs- fachfrau.

Rufen Sie an:
044 259 88 44
oder 044 259 88 99
Montag, Dienstag und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr.

Schreiben Sie:
BLICK
Heisser Draht
Postfach
8021 Zürich

Fax: 044 259 86 64

E-Mail: heisser.draht@blick.ch

Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt und bei einer Veröffentlichung anonymisiert.

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