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So rät der Heisse Draht:
Hartnäckig hält sich der Mythos: In der Schweiz gibt es keine Ergänzungsleistungen, wenn Vermögen oder Wohneigentum vorhanden ist. Dem ist nicht so!
Auch Personen mit viel Vermögen wie Anna Siedler haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Sie erhält aufgrund der Berechnungen des Heissen Drahtes monatlich über 110 Franken. Immerhin ein Zustupf zur kleinen Rente.
Mit dem Anspruch auf Ergänzungsleistungen sind noch viele weitere Vorteile verbunden:
Die Franchise und der Selbstbehalt von Krankenkassenrechnungen können über die Ergänzungsleistung abgerechnet werden.
Zahnarztkosten werden übernommen.
Mehrkosten für eine verordnete Diät werden zusätzlich vergütet.
Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten.
Ärztlich verordnete Kuren.
Medizinisch bedingte Transportkosten.
Befreiung von der Gebührenpflicht für Radio und Fernsehen (Billag).
Deshalb sollten unbedingt auch Vermögende und Eigenheimbesitzer die Ergänzungsleistungen abklären. Am besten fragen Sie Ihre Ausgleichskasse und lassen sich Ihren Anspruch schriftlich berechnen.