
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Die beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2% auf 6,8% erfolgt im Jahr 2014 nicht auf einen Chlapf. Sie wird bis dann schrittweise vollzogen, ist also schon im Gang. Für Männer, die heuer das ordentliche Pensionierungsalter erreichen, beträgt der Mindest-Umwandlungssatz 7%, für Frauen 6,95% – will heissen: 7000 respektive 6950 Franken je 100 000 Franken Alterskapital.
Spricht sich das Volk kommenden März tatsächlich für eine weitere Senkung auf 6,4% aus, muss diese bis 2016 vollzogen sein. Wie das genau geschehen soll, ist jedoch noch offen. Auch dieses Mal käme es aber wohl kaum zu einer Senkung auf einen Schlag. Es ist anzunehmen, dass der Bundesrat einfach die bereits beschlossenen Senkungsschritte beschleunigt.
Was bedeutet das für jemanden, der 2012 das ordentliche Pensionierungsalter erreicht? Nach heutiger Regelung kommt für einen Mann, der dannzumal 65 wird, ein Mindest-Umwandlungssatz von 6,9 % zur Anwendung. Und für eine Frau, die 2012 ihren 64. Geburtstag feiert, 6,85%. Spricht sich das Volk für eine nochmalige Senkung aus, wäre es durchaus möglich, dass der Umwandlungssatz schon 2012 nur noch 6,8% respektive 6,75% beträgt.
Dabei sind zwei Dinge zu beachten. Erstens: Die Umwandlungssätze gelten nur für das Obligatorium. Den überobligatorischen Pensionskassen steht es frei, den Umwandlungssatz noch mehr zu senken.
Zweitens: Wer vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in Rente geht, hat keinen Anspruch auf den Mindest-Umwandlungssatz seines Jahrgangs. Diese Rente fällt entsprechend den fehlenden Jahren tiefer aus.
Wie auch immer die Abstimmung vom 7. März ausgeht – Rentenkürzungen «im Nachhinein» wird es nicht geben. Wer bereits eine Rente bezieht, ist von den neuen Senkungen des Umwandlungssatzes nicht betroffen.