Der heisse Draht zum Thema Geld PK-Kapital: Was tun?

  • Publiziert: 08.12.2009, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Gerd Löhrer, Wirtschaftsexperte

Bald werde ich 65 Jahre alt. Danach beziehe ich wohl die maximale AHV-Ehepaarsrente. Meine Frau und ich wohnen günstig im eigenen Haus – die Hypothek ist fast abbezahlt. Nun frage ich mich, ob ich mir mein Pensionskassen-Kapital auszahlen lassen soll. Aber: Legt man das Geld selber an, kann man auch leicht betrogen werden. Wäre da eine Rente eventuell doch vernünftiger? – S. B. in G.

Vorab gratuliere ich Ihnen: Sie haben tatsächlich einigen Spielraum, frei zu wählen. Mit der AHV-Ehepaarsrente von monatlich 3420 Franken ist bei tiefer Miete schon mal das Existenzminimum gedeckt.

Was Ihr Pensionskassenkapital angeht, sollten Sie zunächst klären, ob Sie es nach den PK-Statuten überhaupt vollständig auszahlen lassen können: Nach dem Gesetz haben Sie nur Anspruch auf die Barauszahlung eines Viertels des Altersguthabens (das Sie dann auch versteuern müssen). Ob eine Bar-auszahlung Sinn macht, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Denn das hängt von Ihren Lebensumständen ab und von Ihrer Fähigkeit, das Geld gewinnbringend anzulegen.

Letzteres ist manchmal gar nicht so einfach, wie die jüngste Vergangenheit mehr als deutlich gezeigt hat – und Sie sollten sich sehr genau überlegen, ob Sie das später noch bewältigen können. Denn: Verlieren Sie das Kapital durch Fehlspekulationen oder brauchen dieses vor Ihrem Tod auf, können Sie im Alter leicht in ernsthafte finanzielle Probleme geraten.

Sollten Sie sehr alt werden, ist eine Rente also allemal besser. Nur: Das weiss man erst, wenn es soweit ist.

Deshalb die wichtigste Regel: Der Grundbedarf im Alter (Miete/Hypothek, Gesundheitskosten, Lebensunterhalt) sollte durch Renten aus der AHV und der Pensionskasse lebenslänglich gedeckt sein.

Deshalb mein Rat: Sie sollten allenfalls nur jenes PK-Kapital dem Anlage- oder dem Langlebigkeitsrisiko aussetzen, das dieses Ziel übersteigt. Das entsprechende Geld kann mehr abwerfen (aber auch total verloren gehen), es ist steuerlich günstiger (wenn es überhaupt Ertrag abwirft) und darüber hinaus kann es vererbt werden (sollte es beim Tod noch vorhanden sein).

Mit anderen Worten: Eigentlich müssen Sie selber wissen, was Sie wünschen und wollen.

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