Ich (45) lebe mit meinem Mann seit acht Jahren im Ausland. Dafür liess ich meine Pensionskasse auszahlen, von dem Geld lebten wir. Mein Mann begann mich zu schlagen, unlängst musste ich deshalb sogar ins Spital. Jetzt hat er mich verlassen, mir bleiben nur Schulden und eine kaputte Gesundheit. Ich möchte in die Schweiz zurück, nach Hause – habe aber kein Geld. Wer hilft? – Elena K.
Auch Auslandschweizer haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie in Not geraten. Dafür sorgt das Bundesgesetz über Fürsorgeleistungen für Auslandschweizer.Sozialhilfe gibt es, falls Sie den Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln oder mit Beiträgen von Hilfsorganisationen bestreiten können. Dabei müssen Sie mindestens drei Monate im Ausland leben. Bei Doppelbürgern muss das Schweizer Bürgerrecht vorherrschen.Den Antrag auf entsprechende Leistungen müssen Sie bei Ihrer nächsten Botschaft stellen. Sozialhilfe gibt es für verschiedene Notsituationen: um eine kurze Notlage zu beheben – im Sinne einer Überbrückung für regelmässige Unterstützung; zum Beispiel, wenn jemand über eine längere Zeit arbeitsunfähig ist oder, wie Sie es sich erhoffen, für eine RückkehrhilfeWird Ihr Antrag akzeptiert, erhalten Sie Geld für die billigste Heimreise. Daraufhin können Sie sich in der Schweiz niederlassen, wo Sie möchten. Sollten Sie später weitere Unterstützung benötigen, wird das örtliche Sozialamt weiterhelfen. Es kann Ihnen eine provisorische Unterkunft organisieren und bei Bedarf weitere Sozialhilfe auszahlen.Im Jahr 2008 wurden 437 Auslandschweizer mit Sozialhilfe unterstützt. 154 wurde die Heimreise finanziert. Bei 457 Fällen stellten Kantone dem Bund Rechnung für heimgekehrte sozialhilfeabhängige Auslandschweizer.