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Offenbar haben Sie eine Vorsorge-Lebensversicherung abgeschlossen. Damit geniessen Sie die Privilegien (Steuerbegünstigung, Mindestzins) der 3. Säule, haben Ihr Geld aber auch langfristig angebunden. In der 3. Säule sind die Möglichkeiten des Rückzugs stark eingeschränkt.
Um Ihr Geld auf das 3a-Konto einer Bank zu transferieren, können Sie Ihre Vorsorge-Versicherung ganz einfach kündigen. Dann aber sollten Sie sehr genau abklären, was von «Ihrem» Kapital noch übrig bleibt. Denn bei der Kündigung bekommen Sie nicht Ihr angespartes Geld zurück, sondern nur den «Rückkaufswert» der Versicherung. Wie hoch dieser ist, steht in Ihrer Police. Vorsicht: der dort genannte «voraussichtliche» Betrag ist keine garantierte Zahl. Wie der Rückkaufswert tatsächlich berechnet wird, ergibt sich aus den «Allgemeinen Versicherungsbedingungen» (AVB).
Laut den AVB des Unternehmens, bei dem Sie versichert sind, erlischt bei einer Kündigung in den ersten drei Jahren der Versicherungsdauer der Vertrag, «ohne einen Wert zu hinterlassen». Also: Totalverlust. Nach Ablauf von drei Jahren wird das angesparte Guthaben zurückbezahlt, abzüglich der «nicht amortisierten Abschlusskosten». Die betragen 5 Prozent der Versicherungssumme, maximal ein Drittel des Guthabens. Sie hätten also mehr eingezahlt, als Sie zurückbekommen.
Wenn Sie Ihre monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen, wird Ihre Versicherung nach sechs Monaten in eine «prämienfreie Kapitalisationsversicherung» umgewandelt. Dabei werden vom Rückkaufswert zusätzlich noch die nicht bezahlten Monatsprämien abgezogen. Also ein noch schlechteres Geschäft für Sie. In einem haben Sie sicher recht: Einem 21-Jährigen so etwas als gute Kapitalanlage anzudrehen, ist mit dem Begriff «aufschwatzen» ziemlich freundlich beschrieben.