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Betrifft der Fall Georg Fischer auch weitere Pensionäre? (Keystone)
Erstens: Ja, Georg Fischer darf das. Eine Pensionskasse darf die Renten kürzen, wenn es im Reglement vorgesehen ist und wenn dabei das Rentenminimum nicht unterschritten wird. Gekürzt werden dürfen nur freiwillige Rentenerhöhungen aus den letzten zehn Jahren. Da die Georg-Fischer-PK diese Bedingungen erfüllt, darf sie die Renten kürzen. Das erlaubt das Gesetz. Ob es mitten in der Krise schlau ist, ist eine andere Frage.
Zweitens: Nein, Ihnen sollte das nicht zustossen. Da Sie erst seit drei Jahren Rentner sind, haben Sie kaum bereits eine Rentenerhöhung erlebt. Also käme eine Rentenkürzung nicht einmal dann in Frage, wenn die anderen Bedingungen erfüllt wären.
Generell gilt in der Praxis:
Bereits ausgerichtete Renten sind tabu. Wenn Sanierungsbedarf entsteht (Deckungsgrad unter 90 Prozent), werden meist die aktiven Versicherten und der Arbeitgeber zur Kasse gebeten. Das ist insofern richtig, als es gegen Treu und Glauben verstossen würde, bestehende Leistungen zu schmälern. Und PK-Renten leiden ja schon unter der nicht regelmässig ausgeglichenen Teuerung.
Für einen berufstätigen Versicherten ist die einseitige Verteilung der Sanierungskosten masslos ungerecht. Er kommt für den entstandenen Schaden auf und wird womöglich noch mit einer reduzierten Rente belohnt (weil etwa die Verzinsung des Alterskapitals blockiert oder der Umwandlungssatz beschnitten wird).
Falls der krisenhafte Zustand der Pensionskassen anhalten sollte – heute sind drei Viertel der Kassen in Unterdeckung, ein Viertel im Sanierungsbereich –, dürfte der Ruf nach einer Beteiligung der Rentner an den Sanierungskosten lauter werden. Dann aber sollte man auch die Vertretung der Rentner in den Stiftungsräten verbindlich regeln. Denn nur wer mitredet, will auch mitbezahlen.