Krankenkasse Jetzt müssen Sie wechseln!

Sparen lässt sich auch bei der Gesundheit. Und das ohne dass diese Schaden nimmt. Man darf bloss den richtigen Zeitpunkt nicht verpassen – und sollte auch sonst ein paar Dinge wissen.

  • Publiziert: 10.11.2009, Aktualisiert: 19.01.2012
play Die Krankenkassen-Prämien steigen und steigen. (Keystone)

Die Krankenversicherten in der Schweiz sind in einer Endlosspirale gefangen. Die Kosten für die Krankenversicherung steigen unaufhaltsam – nächstes Jahr für die meisten Schweizer Haushalte wohl deutlich über 10 Prozent. Dabei belaufen sich die jährlichen Prämienkosten für einen Vier-Personen-Haushalt schon heute auf gut und gerne 12‘000 Franken pro Jahr.

Wer an diesem unerfreulichen Zustand etwas ändern will, muss das Heft selbst in die Hand nehmen. Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer haben genug von ständig teureren Krankenkassenprämien. Statt die Faust im Sack zu machen, entscheiden sie sich für einen Kassenwechsel und wechseln im nächsten Jahr.

Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch hat errechnet, dass über 90 Prozent der Versicherten dem drohenden massiven Prämienanstieg entgehen, ja gegenüber heute sogar Kosten einsparen könnten, wenn sie zur jeweils günstigsten Kasse mit dem günstigsten Versicherungsmodell wechseln würden.

Die Analyse hat zudem ergeben, dass vier von fünf Versicherten sogar dann eine Einsparung erzielen könnten, wenn sie nur die Kasse wechseln, am gewohnten Versicherungsmodell jedoch festhalten.
Viele Krankenversicherte, die betagt, in ärztlicher Behandlung oder schwanger sind, glauben fälschlicherweise, dass ihnen ein Kassenwechsel verwehrt ist. Das ist eine Fehlinformation. Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass in der Grundversicherung alle Versicherten zu einem neuen Krankenversicherer wechseln können. Dies gilt auch dann, wenn allfällige Zusatzversicherungen bei der bisherigen Kasse weitergeführt werden.

Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse muss bis spätestens am Montag, 30. November 2009 beim bisherigen Anbieter eintreffen. Für den neuen Versicherer besteht eine Aufnahmepflicht, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand des neuen Kunden.

Der Experte

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