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Ihre Rente ist wegen der Börsenentwicklung nicht gefährdet. In Ihrem Alter besitzen Sie bereits ein ansehnliches Alterskapital. Wie hoch es ist, können Sie Ihrem jährlichen PK-Ausweis entnehmen («Freizügigkeitsleistung») . Dieser Betrag ist Ihnen sicher.
Dazu kommen der Zins (derzeit 2,75 Prozent) und die Prämien, die bis zu Ihrer Pensionierung noch eingezahlt werden. Das ergibt das zu erwartende Alterskapital. Daraus errechnet sich mit dem «Umwandlungssatz» die Jahresrente. Erwartetes Alterskapital und Umwandlungssatz zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung sind ebenfalls im PK-Ausweis aufgeführt. Sonst sollten Sie sich bei der PK oder dem Personalvertreter im Stiftungsrat erkundigen.
Bei den meisten Pensionskassen können Sie sich statt der Rente einen Teil oder das ganze Alterskapital auszahlen lassen. In welchem Umfang und wie, das ist in den Statuten der PK geregelt.
Der Vorteil: Sie verfügen selber über das Kapital und können es auch vererben. Der Nachteil: Wenn das Alterskapital einmal bezogen ist, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine PK-Rente. Das empfiehlt sich nur, wenn Sie sich zutrauen, das Kapital selber rentabler bewirtschaften zu können als Ihre Pensionskasse. Das ist möglich, setzt aber Kenntnisse voraus und ist mit Risiken verbunden. Wenn Sie zweifeln, lassen Sie es bleiben.