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Leider ist die Skisaison auch die Zeit der Skidiebe. Besonders während des Mittagessens in der Skihütte treiben die Langfinger ihr Unwesen. Zum Ärger über den Verlust der neuen Bretter kommt dann noch das «Vergnügen», mit Skischuhen an den Füssen talwärts marschieren zu müssen.
Das alles ist halb so schlimm, wenn man den Schaden durch die Versicherung vergütet bekommt. Zuständig dafür ist die Hausratversicherung. Diese kommt allerdings nur dann zum Zug, wenn die Zusatzdeckung «Einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen wurde. Diese sieht meist ein Kostendach von 2000 Franken sowie einen Selbstbehalt von 200 Franken vor.
Vergütet wird bei einigen Versicherungen der jeweilige Zeitwert von Sportgeräten, nicht deren Neuwert. Der Zeitwert berücksichtigt den Wertverlust, dem ein Gebrauchsgegenstand durch seine Verwendung und durch die natürliche Alterung unterworfen ist. Wer gern Sportgeräte in die Ferien mitnimmt, ist gut beraten, die Hausratversicherung um die Zusatzdeckung «Einfacher Diebstahl auswärts» zu erweitern. Dabei sollte man darauf achten, dass Sportgeräte zum Neuwert versichert sind.
Nicht nur die Hausratversicherung mit der Zusatzdeckung zahlt im Schadenfall. Es gibt auch Ski- und Snowboard-Versicherungen, die gleich beim Kauf abgeschlossen werden können. Oft ist die Prämie für das erste Jahr im Kaufpreis inbegriffen.
Die Prämie von Skiversicherungen bewegt sich je nach Kaufpreis zwischen 10 und 50 Franken: Vorteil der Skiversicherung: Die Versicherung zahlt auch bei blosser Beschädigung, sie vergütet stets den Neuwert, und es gibt keinen Selbstbehalt.
Durch kluges Verhalten lässt sich übrigens das Diebstahlrisiko auf der Skipiste erheblich senken. Wer in der Mittagspause die Bretter und Stöcke einzeln und an getrennten Orten deponiert, wird kaum Opfer eines Ski-Diebstahls.