Der heisse Draht zum Thema Recht Designer-Anzug ist nach Reinigung futsch!

  • Publiziert: 20.10.2009, Aktualisiert: 20.01.2012

Unlängst brachte ich meinen teuren Anzug in die chemische Reinigung. Leider wurde dort die Hose stark beschädigt. Der Inhaber des Geschäfts entschuldigte sich dafür und bot mir sogleich selber an, den Schaden zu berappen. Nur: Wie viel Geld kann ich effektiv dafür verlangen? Vor drei Jahren kostete der Anzug 1200 Franken. – Tobi M. (Name geändert)

Ein dreijähriger Anzug ist selbstredend weniger wert als ein neuer. Das gilt es in der Berechnung zu berücksichtigen. Ihr Entschädigungsanspruch ist der Wertverlust durch den Schaden. Der Schweizerische Verband für Textilpflege (VTS) sieht das so: Er hat für seine Mitglieder (Textilpflegebetriebe) eine «Zeitwerttabelle» für Textilien erstellt. Die Zusammenstellung basiert auf langjährigen Erfahrungswerten und legt die sogenannte «Restwert-Entschädigung» fest. Daraus lässt sich der Wert eines getragenen Kleidungsstückes errechnen. Lebensdauer, Zustand und Alter: Diese Faktoren bestimmen den Restwert. Laut der VTS-Tabelle haben Herrenanzüge eine vierjährige Halbwertszeit. Ihr Anzug war dreijährig und offenbar sehr gut erhalten. Der tabellarische Restwert liegt demnach bei 50% des Neupreises – also bei 600 Franken. Doch: Nur Ihre Hose ist futsch, nicht aber die Jacke. Der VTS regelt das wie folgt: Ihnen stehen ⅜ vom Restwert zu, also 225 Franken. Für den Blazer (⅝ des Restwerts) gibts nichts.Für Sie ist dieser Lösungsansatz nicht ganz befriedigend. Denn der Anzug ist ohne Hose untragbar und damit praktisch wertlos. Deshalb können Sie beim Reinigungsunternehmen auch auf die 600 Franken beharren. Die Paritätische Schadenerledigungsstelle für Textilsachen hilft, falls es zum Streit kommen sollte. Der Weg übers Gericht lohnt sich für Sie nicht.Info: www.textilpflege.ch

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