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Es ist nicht nur wichtig, dass man eine neue Autobahn-Vignette hat: Man muss sie auch nach Vorschrift anbringen. Empfohlen wird unter anderem, alte Vignetten zu entfernen. (Keystone)
Die gute Nachricht zuerst: Die Autobahnvignette kostet auch in diesem Jahr noch 40 Franken. Die schlechte Nachricht: Fahren ohne gültige Vignette ist sehr viel teurer geworden. Bis vor kurzem kostete es 100 Franken Busse, wenn man ohne Vignette auf Schweizer Autobahnen oder einer Schnellstrasse unterwegs war. Seit vergangenem Dezember zahlen Vignettensünder nun das Doppelte, nämlich 200 Franken Busse.
Richtiges Anbringen ein Muss
Bestraft wird aber nicht nur, wer ohne Autobahnvignette fährt. Wer zwar eine Vignette hat, sie aber falsch auf dem Fahrzeug anbringt, zahlt eine Busse in gleicher Höhe.
Um die Vignette korrekt aufzukleben, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: Bei Personenfahrzeugen muss die Vignette auf der Innenseite der Frontscheibe befestigt werden, und zwar am linken Rand der Scheibe oder hinter dem Rückspiegel. Die Vignette muss direkt auf der Scheibe kleben. Klebstreifen, Folien und Ähnliches sind nicht erlaubt. Damit die Sicht durch die Vignette nicht beeinträchtigt wird, sollten abgelaufene Vignetten entfernt werden.
Ablösen verboten
Das Ablösen und Übertragen einer Vignette auf ein anderes Fahrzeug ist nicht gestattet. Selbst beim Austausch der Windschutzscheibe darf die Vignette nicht einfach von der alten Scheibe losgelöst werden, sondern muss durch eine neue Vignette ersetzt werden.
Bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe – beispielsweise bei Anhängern oder Motorrädern – muss die Vignette an einer Stelle kleben, die nicht auswechselbar und leicht zugänglich ist.
Hier kann man Vignetten kaufen
Die Vignette ist 14 Monate lang gültig, nämlich ab dem 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Bezogen werden kann sie bei Poststellen, Tankstellen, Garagen und bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern. Ausserdem ist sie bei allen besetzten Zollstellen erhältlich.