Der Heisse Draht zum Thema Geld Alterskapital: Auszahlung oder Rente?

  • Publiziert: 11.05.2010

Ich bin verwitwet, gehe im September 2011 in Pension. Mit der AHV, der Pensionskasse meines verstorbenen Mannes und einer Rentenversicherung im Ausland komme ich auf ein Alterseinkommen, das 800 Franken unter meinem jetzigen Einkommen liegt. Soll ich das Kapital meiner Schweizer Pensionskasse in eine Rente umwandeln oder eher auszahlen lassen? Und wie müsste ich das versteuern? C. S., E-Mail

Ich habe grosse Vorbehalte gegen die Kapitalauszahlung von Altersguthaben. Um eine ähnlich hohe Rente sicher zu erwirtschaften wie eine Pensionskasse, fehlt es sehr vielen Versicherten ganz einfach an Sachverstand. Und man trägt das «Altersrisiko» selber: Wenn das Geld einmal aufgebraucht ist, fliesst aus dem Kapital auch keine Rente mehr. Die Pensionskasse hingegen zahlt weiter, so lange man lebt. Das «Altersrisiko» liegt bei ihr, beziehungsweise bei ihrer Rückversicherung.

Wie Sie schreiben, möchten Sie auch nach der Pensionierung Ihre alleinerziehende Tochter finanziell unterstützen. Das ist ein sehr verständlicher Wunsch. Ich rate Ihnen aber, zunächst genau zu rechnen. Zuerst muss Ihr eigenes Auskommen im Alter gesichert sein. Dazu brauchen Sie ein möglichst präzises Budget mit den notwendigen Ausgaben und Rückstellungen sowie den wünschenswerten Ausgaben; darunter könnten Sie zum Beispiel auch eine regelmässige Zahlung an Ihre Tochter budgetieren. Dieses Budget müssen Sie dann mit dem zu erwartenden gesamten Renteneinkommen vergleichen. Denjenigen Teil Ihrer Rente, der die budgetierten Kosten übersteigt, können Sie sich als Kapital auszahlen lassen – und dann nach Belieben ausgeben, auch verschenken oder vererben. 100 Franken monatliche Rente entsprechen etwa 17 000 Franken Alterskapital. Wenn Sie für die Erstellung des Budgets guten, auch regional kundigen Rat benötigen, finden Sie in Ihrem Kanton entsprechende amtliche Stellen oder ein Büro der Frauenzentrale.

Falls Sie Kapital aus Ihrer Pensionskasse beziehen wollen, müssen Sie dieses auf jeden Fall versteuern. Dabei handelt es sich um eine Sondersteuer, die jedoch weniger hoch angesetzt ist als die normale Einkommenssteuer. Die Höhe der Steuer ist kantonal geregelt und variiert sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Jede Menge einschlägige Steuertabellen finden Sie unter dem Suchbegriff «Kapitalauszahlungssteuer» im Internet.

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