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Bis Alter 50 dürfen Sie Ihr ganzes Freizügigkeitskapital (FZK) zur Finanzierung Ihres Eigenheims vorbeziehen. Nachher nur noch die Hälfte oder jenen Betrag, den Sie mit 50 hätten beziehen können (die höhere Summe gilt).
Als absolute Alterslimite gilt: drei Jahre vor dem frühestmöglichen Pensionierungstermin. Der liegt in vielen Pensionskassen bei 60 Jahren – das heisst, ein Vorbezug ist bis 57 möglich. Für langjährige Mitarbeiter und in einigen Branchen (etwa im Baugewerbe) liegt der frühestmögliche Pensionierungstermin bei 58 – was bedeutet, dass ein Vorbezug bis 55 möglich ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Personalbüro oder der Pensionskasse, was in Ihrem Unternehmen gilt.
Der Vorbezug muss mindestens 20 000 Franken betragen und wird besteuert – separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz. Wenn Sie Ihr Alterskapital dann wieder aufbauen, werden Ihnen diese Steuern zurückerstattet.
Als Alternative zum Vorbezug kommt die Verpfändung eines Teils Ihres Altersguthabens in Frage. So bekommen Sie ein zinsgünstiges Bankdarlehen und fahren steuerlich besser. Ihre IV-Versicherungsdeckung bleibt ebenso unangetastet wie Ihr Rentenanspruch. Letzteres aber nur, wenn Sie das Darlehen bis zur Pensionierung zurückzahlen. Eine Verpfändung ist folglich eher jüngeren Menschen zu empfehlen.