Spar-Tipp Freie Spitalwahl – Das müssen Sie wissen

Seit Anfang Jahr werden Spitalaufenthalte via Fallpauschalen finanziert. Die freie Spitalwahl ist für die Krankenversicherten damit näher gerückt. Theoretisch zumindest.

  • Publiziert: 30.01.2012
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Wer sich in einem anderen Kanton als dem Heimatkanton operieren lassen will, sollte sich im Vorfeld über die Kosten erkundigen.

(BLICK)

Die Churer Hausfrau Petra Schlegel hats seit längerem im Knie. Es zwickt ständig und schmerzt. Ihr Hausarzt sagt, er kenne einen Spezialisten an einem Basler Spital, der solche Fälle mit nachweislichem Erfolg operiere.

Frau Schlegel, die zwar eine Grundversicherung, aber keine Zusatzversicherung hat, vertraut ihrem Arzt. Sie meldet sich am besagten Basler Spital an. Nach der Behandlung sind die Schmerzen am Knie verschwunden. Es stellt sich nun die Frage, wer für die Kosten des ausserkantonalen Spitalaufenthalts aufkommt.

Seit dem 1. Januar 2012 werden stationäre Spitalaufenthalte mit sogenannten Fallpauschalen finanziert, egal, wo die Operation stattfindet. Wohnkanton und Krankenkasse – in Frau Schlegels Fall Graubünden und ihre Grundversicherung – müssen für die Behandlung im Basler Spital nach einem bestimmten Kostenverteiler aufkommen. Allerdings differieren von Kanton zu Kanton sowohl die  Kostenteiler, als auch die Fallpauschalen.

Keinerlei Probleme hätte es gegeben, wenn das Basler Spital auf der Spitalliste des Kantons Graubünden figurieren würde, was jedoch nicht der Fall ist. Dann hätten Frau Schlegels Grundversicherung sowie ihr Wohnkanton die Spitalrechnung klaglos übernommen, und dies, obwohl der Spitalaufenthalt im Kanton Basel wegen der höheren Fallpauschale teurer war als eine Operation in einem Bündner Spital.

Weil im konkreten Fall das Basler Spital nicht auf der Bündner Spitalliste aufgeführt ist, musste die Patientin mangels einer Spitalzusatzversicherung einen Teil der Spitalkosten aus der eigenen Tasche zahlen.

An Behandlungen in ausserkantonalen Nicht-Listen-Spitälern bezahlen Staat und Grundversicherung nämlich nur die im jeweiligen Wohnkanton des Patienten geltende Referenzpauschale. Ausgenommen sind Notfälle oder medizinisch Unumgängliches. Petra Schlegel bezahlte die ungedeckten Spitalkosten – immerhin einige Hundert Franken – ohne zu murren. «Die Operation bei den Baslern war ihr Geld Wert», erzählt sie ihrem Hausarzt.

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