Ich bin vor zwei Wochen glückliche Mutter eines Buben geworden. Aber eine Sorge plagt mich sehr: Der Vater will nicht zu Sebastian stehen. Die Vormundschaftsbehörde versucht nun, mit ihm zu verhandeln. Er bockt aber. Nun frage ich mich: Wie hoch werden die Alimente sein, bis all die offenen Fragen geklärt sind? Was passiert, wenn der Kindsvater mich nicht unterstützen will? Ich mache mir grosse Sorgen, in ein finanzielles Chaos zu geraten. – Marlis O.
Die Vormundschaftsbehörde versucht, mit Sebastians Vater einen Unterhaltsvertrag abzuschliessen. Offenbar hat er einen Gesprächstermin platzen lassen. Verweigert er sich weiterhin, wird Ihrem Kind ein Beistand gestellt. Dieser hat die Aufgabe, Vaterschaftsklage zu erheben, sofern Ihr Sohn noch nicht anerkannt wurde.
Gleichzeitig wird der Beistand die Unterhaltsklage eingeben. Weit schöner wäre es natürlich, der Vater würde mitarbeiten und den Vertrag freiwillig unterschreiben.
Die Alimente hängen vom Einkommen der Eltern ab, aber auch von den Bedürfnissen resp. dem Alter des Kindes. Unterhaltsbeiträge werden oft dem wachsenden Alter des Kindes angepasst. Gleichzeitig spielt auch die Aufteilung der Betreuung eine Rolle. Ein Vater, der sein Kind mehrere Tage in der Woche betreut, muss weniger berappen als einer, der nur sein Besuchsrecht wahrnimmt. Einige Kantone haben Prozentanteile für den Unterhalt festgelegt – diese gelten für Nettoeinkommen von 5000 bis 8000 Franken. So erhält ein Einzelkind 17, zwei Kinder 27 und drei Kinder 36 Prozent des Einkommens. Anders rechnen die Zürcher Behörden. Hier wird erst der effektive Bedarf des Kindes eruiert. In Ihrem Fall:
- Ernährung: 325 Franken
- Bekleidung: 85 Franken
- Unterkunft: 370 Franken
- Weitere Kosten: 545 Franken
- Pflege/Erziehung: 725 Franken
- Total: 2050 Franken
Sie müssen für Pflege und Erziehung aufkommen, der Restbetrag wird aufgeteilt: entsprechend der Einkommen der Eltern. Weitere Infos dazu finden Sie auf
www.lotse.zh.ch.
In tieferen Einkommensklassen sind beide Modelle unmöglich – dann werden die Alimente häufig aufgrund des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berechnet. Sind die Alimente festgelegt, der Vater aber zahlt nicht, kann eine Bevorschussung der Alimente eingerichtet werden.
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