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Das Zivilstandsamt hat die Vormundschaftsbehörde (VB) informiert, dass Kevin unehelich geboren wurde. Bei diesen Kindern überwacht die Vormundschaft die Vaterschaftsanerkennung und den Abschluss des Unterhaltsvertrages genau.
Aber es ist verständlich, dass Sie überrascht sind, wenn sich plötzlich eine Behörde um Ihr Kind kümmert. Die Vormundschaft handelt aber im Auftrage des Kindes, weil es selber nicht handlungsfähig ist. Liegt innerhalb nützlicher Frist keine Vaterschaftsanerkennung und kein gültiger Unterhaltsvertrag vor, wird das Amt Ihrem Kind einen Beistand geben. Dieser kann für Ihren Sohn vor Gericht den Unterhalt einklagen oder die Vaterschaft abklären lassen.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, aktiv mit der VB zusammenzuarbeiten. Als Vater können Sie dabei auch profitieren: Im Falle einer möglichen Trennung können Sie bereits heute ein Besuchsrecht vereinbaren. Ein weiterer Punkt ist die gemeinsame Sorge. Sie haben die Möglichkeit, im Einverständnis mit der Mutter, die gemeinsame Sorge von Kevin zu beantragen. Denn im Konkubinat erhält sonst nur die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Anders bei der Heirat: Hier ist der Ehemann automatisch der Vater, die Anerkennung entfällt. Gleichzeitig wird auch der Unterhaltsvertrag hinfällig, da man davon ausgeht, dass beide Ehepartner Ihren Teil an Unterhalt und Betreuung beitragen. Bei verheirateten Eltern trägt Ihr Sohn den Familiennamen und erhält Heimatort des Vaters.
Auch sozialversicherungstechnisch ist die Familie bei einer Heirat besser abgestützt: Die Ehepartner erhalten gegenseitig Witwenrenten der AHV und der Pensionskassen.
Erbrechtlich wird Ihr Sohn mit Ihrer Anerkennung erb- berechtigt. Ihre Freundin hingegen geht aber, ohne zusätzliches Testament, leer aus. Hier lohnt es sich allenfalls, den betreuenden Elternteil versicherungstechnisch zusätzlich abzusichern.