
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Sie stellen Ihre Frage gerade noch rechtzeitig – denn am 1. April 2010 tritt die neue Vorschrift der Verkehrsregelverordnung in Kraft (Art. 3a VRV). Die neue Regelung gilt für Kinder bis zu 12 Jahren, also auch für Ihren Sohn. Bisher lag die Altersgrenze für Kindersitze bei sieben Jahren.
Sind die Kinder kleiner als 150 Zentimeter und bis 12 Jahre alt, müssen sie mit geprüften und gekennzeichneten Kinderrückhaltevorrichtungen gesichert werden. Ihr Sohn braucht also nur einen Autositz, wenn er kleiner als 1.50 Meter ist. Je nach Altersjahr und Gewicht sind unterschiedliche Sitze sinnvoll. Bei grösseren Kindern beispielsweise reicht ein Sitzerhöher. Das Bundesamt für Unfallverhütung empfiehlt für mehr Sicherheit und Komfort einen Sitzerhöher mit Rückenlehne.
TCS bietet Informationen
Bei kleineren Kindern braucht es einen Sitz, welcher fest mit dem Auto verbunden ist. Erst wenn der Kopf des Nachwuchses über den oberen Rand des Kindersitzes hinausragt, sollte ein Sitzerhöher eingesetzt werden. Selbstredend ist, dass bei ganz kleinen Kindern eine Babyschale im Auto mitgeführt werden muss.
Sämtliche Kindersitze für alle Alterskategorien müssen neu gemäss ECE-Reglement Nr. 44 mit einem ECE-Label versehen sein: Dabei muss die Prüfnummer auf diesem Label mit 03 oder 04 beginnen. Kontrollieren Sie also die Nummer auf Ihrem Sitzerhöher – nur wenn die Nummer nicht mit 03 oder 04 beginnt, brauchen Sie einen Neuen.
EU-Standard nun auch in der Schweiz
Bezüglich Marke und Ausstattung finden Sie Angebote unterschiedlichster Preiskategorien. Es gibt durchaus auch günstige Modelle, die sehr sicher sind. Informationen dazu finden Sie etwa beim TCS, der jährlich Kindersitze testet.
Mit der neuen Regelung will der Bundesrat die Sicherheit von Kindern bei Fahrten im Privatauto oder im Schulbus erhöhen. Durch die neue Massnahme gilt nun auch in der Schweiz der EU-Standard. Weitere Infos finden Sie unter der Homepage des Bundesamts: www.bfu.ch