
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
So rät der Heisse Draht:
Die AHV ist eine Volksversicherung. Anspruch
auf eine Rente haben alle Personen, die in der
Schweiz wohnen und mindestens ein Jahr AHV-Beiträge
einbezahlt haben.
Von zwei Dingen hängt die Rentenhöhe ab:
² dem durchschnittlichen Jahreseinkommen
² den Anzahl Jahren, während denen AHV-Beiträge
einbezahlt wurden
Ihre 44 Beitragsjahre entsprechen der maximalen
Beitragsdauer der AHV. Damit haben Sie
Anspruch auf eine Altersrente, die zwischen
1105 und 2210 Franken monatlich zu liegen
kommt. Die höchste Rente erhalten Sie aber
nur, wenn Sie während all den Jahren auch das
maximale Jahreseinkommen von aktuell 79560
Franken verdient haben.
Die fünf Beitragsjahre des Nachbarn geben
natürlich wesentlich weniger Ansprüche. Seine
Rente ist ebenfalls vom Lohn abhängig – sie variert
zwischen 126 und 251 Franken monatlich.
Reicht es nicht für den minimalen Lebensunterhalt,
haben Sie beide Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Bei Ihrem Nachbarn wird sogar
die fehlende Rente über die Ergänzungsleistung
aufgefangen.
Sie können Ihre zukünftige AHV-Rente selber
berechnen: www.ausgleichskasse.ch. Die
Kantone Uri und Zürich bieten am Online-
Schalter Berechnungen an.