Der Heisse Draht Lehre: Hilfe, mein Chef verarscht mich!

  • Publiziert: 23.10.2009, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Anita Hubert

Vor einiger Zeit sagte mir mein Chef, er wolle mich nicht länger ausbilden. Gründe dafür nannte er keine. Nach einer Krankheitsabwesenheit drohte er mir gar mit der Kündigung. Ein Gespräch zwischen meiner Mutter und ihm brachte keine Klärung. Der Chef beklagte sich einzig, ich sei zu faul. Das ist aber nicht wahr – ich habe mich bloss geweigert, den Betrieb ständig zu putzen. Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf den 13. Monatslohn? Roman K.

Ein Lehrvertrag kann nach der Probezeit nur aus schwerwiegenden Gründen aufgelöst werden. Darunter fällt beispielsweise, wenn du die körperlichen oder schulischen Fähigkeiten nicht mitbringst. Oder: Wenn der Lehrmeister nicht über das berufliche Wissen verfügt, dich richtig auszubilden.

Bei dir scheint es aber nicht an den Fähigkeiten zu liegen, sondern an zwischenmenschlichen Konflikten: Du bist der Meinung, du werdest ausgenutzt – der Lehrmeister denkt, du wollest nicht arbeiten.

Deshalb schlage ich vor, dass eine Drittperson den Konflikt zwischen dir und dem Lehrmeister nochmals zu schlichten versucht, zum Beispiel der Berufsinspektor. Denn, wie du schreibst, dir gefällt der Job. Deshalb lohnt sich ein neuerliches Gespräch auf jeden Fall.

Klar ist auch, dass zur Ausbildung Putzen mit dazu gehört – nicht den ganzen Tag, aber du kommst nicht drum herum. Wichtig: Du musst ausreichend weitere Arbeiten erledigen können. So, dass du deine beruflichen Fähigkeiten anhand des Lernplans ausbilden kannst.

Sollte es trotz allem zu einer Vertragsauflösung kommen, kannst du drei Monate weiter die Schule besuchen. So bleibt dir genügend Zeit, dich nach einer neuen Lehrstelle umzusehen, ohne den Schulanschluss zu verpassen. Das Berufsinspektorat hilft dir dabei. Den 13. Monatslohn kriegst du anteilsmässig bis zum Arbeitsende.

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