Der heisse Draht zum Thema Arbeit und Soziales Krank und in Beiz erwischt!

  • Publiziert: 11.06.2010, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Anita Hubert

Ich bin seit vier Wochen krankgeschrieben, wegen einem kaputten Knie. Weil es mir zu Hause langweilig war, ging ich mit Kollegen in eine Beiz. Blöderweise war mein Chef im gleichen Lokal – und wunderte sich darüber, mich zu sehen. Verliere ich jetzt allenfalls meinen Job? – Willi O.

Krank ist nicht krank. Sie sind Gerüstbauer. Eine Arbeit mit Krücken ist Ihnen unmöglich. Wären Sie Bürolist – Ihr Arzt hätte Sie längst arbeitsfähig geschrieben. Es hängt somit auch von den Arbeitsbedingungen ab, ob Sie von der Arbeit freigestellt werden: nicht nur von der Krankheit.

Massgebend ist in solchen Fragen immer das Arztzeugnis. Dieses gilt es zu berücksichtigen. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber mitunter einfordern, dass Sie einen Vertrauensarzt aufsuchen. Er muss aber die anfallenden Kosten übernehmen. Wichtig: Auch der Vertrauensarzt ist ans Arztgeheimnis gebunden. Er darf nur Ihre Arbeitsfähigkeit mit dem Chef besprechen.

Ihr Chef kann Ihnen jederzeit und ohne Grund kündigen, sogar während der Krankheitsphase. Allerdings ist er dann an ausserordentliche Sperrfristen gebunden. Diese betragen im ersten Dienstjahr 30 Tage; im zweiten bis fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem 6. Jahr 180 Tage.

Was heisst das für Sie? Sie arbeiten seit vier Jahren für den Betrieb. Deshalb muss Ihr Chef eine Sperrfrist von 90 Tagen einhalten, bevor er ordentlich auf zwei Monate kündigen kann. Ihre Kündigungszeit verlängert sich auf fünf Monate. Ist Ihre Firma einer Krankentaggeldversicherung angeschlossen, wird diese die Taggelder bis zur Genesung bezahlen – über die Kündigung hinaus.

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