Der Heisse Draht zum Thema Geld: Wie viele Abgaben gibts bei einem Hausverkauf?
Meine Tochter lebt in Trennung. Wahrscheinlich muss sie ihr Haus verkaufen. Dieses steht im Kanton Aargau. Es ist vor 32 Jahren gebaut worden, meine Tochter kaufte es 1999 für 720 000 Franken. Welche Arten von Steuern fallen bei einer solchen Handänderung an? Und wie viel dürfte da in etwa für meine Tochter und den Schwiegersohn fällig werden? B. M.
Aktualisiert um 00:54 | 05.01.2010
Einen genauen Betrag kann ich Ihnen nicht nennen, denn das wäre eine Rechnung mit zu vielen Unbekannten – allen voran dem zu erwartenden Verkaufspreis. Der dürfte zwar höher liegen als vor zehn Jahren. Wie viel höher, das hängt in hohem Mass von der aktuellen Marktsituation ab (die derzeit wieder etwas schwächer zu sein scheint), vor allem aber von der genauen Lage der Immobilie (je näher bei einer Stadt, besonders Zürich, desto besser).
Bei einem Hausverkauf fallen in der Regel die Handänderungs- und die Grundstücksgewinnsteuer an sowie Gebühren und Verkaufskosten. Der Kanton Aargau ist stolz darauf, keine Handänderungssteuer zu kennen. Das ist ja nett, aber dafür erhebt der Kanton neben den Kanzleigebühren eine sogenannte «Grundbuchabgabe», die sich im Normalfall auf 4 Promille des Verkaufserlöses beläuft. Das ist zwar weniger als die Handänderungssteuer in anderen Kantonen (bis zu 30 Promille), aber dennoch etwas ganz ähnliches.
Die Grundstücksgewinnsteuer bemisst sich aus der Differenz von Verkaufs- und Ankaufspreis, abzüglich getätigter wertsteigender Investitionen und abzüglich der Verkaufskosten. Dies alles muss belegt werden. War das Haus länger als 10 Jahre im Besitz des Verkäufers, kann dieser Abzug im Kanton Aargau mit einer Pauschale getätigt werden, was sich in der Regel durchaus rechnet. In Ihrem Fall (Kauf 1999, Verkauf 2010) kann die Rechnung mit der Pauschale haarscharf zum Zug kommen. Die so errechnete Differenz muss als Einkommen versteuert werden.
Hinzu kommen Kosten für den Notar, der den Vertrag ausfertigt und die Grundbucheinträge ändert, für einen allfälligen Immobilienmakler und/oder für Inserate. Um den Verkaufs-Vorgang wirklich zu optimieren, sollten Sie einen spezialisierten Makler oder den Beratungsdienst Ihres kantonalen Hauseigentümerverbandes konsultieren.
Bei einem Hausverkauf fallen in der Regel die Handänderungs- und die Grundstücksgewinnsteuer an sowie Gebühren und Verkaufskosten. Der Kanton Aargau ist stolz darauf, keine Handänderungssteuer zu kennen. Das ist ja nett, aber dafür erhebt der Kanton neben den Kanzleigebühren eine sogenannte «Grundbuchabgabe», die sich im Normalfall auf 4 Promille des Verkaufserlöses beläuft. Das ist zwar weniger als die Handänderungssteuer in anderen Kantonen (bis zu 30 Promille), aber dennoch etwas ganz ähnliches.
Die Grundstücksgewinnsteuer bemisst sich aus der Differenz von Verkaufs- und Ankaufspreis, abzüglich getätigter wertsteigender Investitionen und abzüglich der Verkaufskosten. Dies alles muss belegt werden. War das Haus länger als 10 Jahre im Besitz des Verkäufers, kann dieser Abzug im Kanton Aargau mit einer Pauschale getätigt werden, was sich in der Regel durchaus rechnet. In Ihrem Fall (Kauf 1999, Verkauf 2010) kann die Rechnung mit der Pauschale haarscharf zum Zug kommen. Die so errechnete Differenz muss als Einkommen versteuert werden.
Hinzu kommen Kosten für den Notar, der den Vertrag ausfertigt und die Grundbucheinträge ändert, für einen allfälligen Immobilienmakler und/oder für Inserate. Um den Verkaufs-Vorgang wirklich zu optimieren, sollten Sie einen spezialisierten Makler oder den Beratungsdienst Ihres kantonalen Hauseigentümerverbandes konsultieren.
Kontakt
Gerd Löhrer, Wirtschaftsexperte. (Philippe Rossier)
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