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Der Heisse Draht zum Thema Geld: Sollen wir die Hypothek tilgen?

Mein Mann (73) und ich (67) besitzen eine Eigentumswohnung – mit einer Hypothekarschuld von 100 000 Franken, für die wir derzeit 3,25 % Zins bezahlen. Vor zwei Jahren wollten wir die Hypothek tilgen, doch der Berater riet uns davon ab: weil uns später kein Bank mehr Geld geben würde, sollten wir je welches brauchen. Jetzt wird die Hypothek wieder fällig. Was raten Sie uns? I.F. in Z.

Aktualisiert um 00:06 | 19.01.2010
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Ihr bisheriger Hypothekarzins beträgt 3,25 % , die Spar-Zinsen liegen unter einem Prozent: Nach Tilgung der Hypothek würde Ihnen folglich unter dem Strich rund 200 Franken pro Monat mehr Einkommen zur Verfügung stehen. Sie müssen aber bedenken: Selbst wenn Sie Ihre Hypothek um zwei Jahre verlängern, vergrössert sich Ihr verfügbares Einkommen um monatlich gegen 150 Franken – aufgrund der tieferen Hypothekarzinsen. Denn je nach Bank erhalten Sie eine Festhypothek über zwei Jahre bereits ab 1,5 Prozent: was Ihr Budget mit gut 50 Franken belasten würde.

Kommt hinzu, dass sich der Eigenmietwert Ihrer Wohnung nach der Tilgung der Hypothek voll aufs steuerbare Einkommen durchschlägt. Da mir aus Ihren Unterlagen nicht ersichtlich ist, wie viel Einkommen Sie versteuern, kann ich Ihnen zwar nicht sagen, wie sehr sich das auf Ihre Steuerbelastung auswirkt. Ich vermute aber, dass von den gesparten Hypothekarzinsen nicht allzu viel übrigbliebe.

Mein Fazit: Für Sie lohnt es sich kaum, die Hypothek zu tilgen. Vor allem müssen Sie bedenken: Sehen Sie davon ab, bleiben 100 000 Franken auf Ihrem Konto liegen, und Sie können damit tun, was Sie wollen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Rente und Pension gut zurechtkommen und den Hypothekarzins leicht bezahlen können. Ihr Erspartes wäre dann frei verfügbares Geld. Geben Sie es aus, um mit ihrem Mann das Leben zu geniessen.

Doch selbst wenn Sie die Hypothek jetzt tilgen sollten, brauchen Sie sich nicht zu sorgen. Dass Sie «von keiner Bank mehr Geld bekommen», ist leicht übertrieben. «Meine» Kantonalbank (die Basler) vergibt beispielsweise Hypotheken «in jedem Alter» nach der «Gesamtsituation» des Kunden. Eine Amortisation der Hypothek könne zwar «Sinn machen»; manchmal sei aber auch eine Aufstockung der Hypothek ratsam (zum Beispiel aus steuertechnischer Sicht) und stelle «kein grösseres Risiko für die Bank» dar.

Kontakt

Gerd Löhrer, Wirtschaftsexperte. (Philippe Rossier)
Gerd Löhrer, Wirtschaftsexperte. (Philippe Rossier)

Schreiben Sie:
Blick, Heisser Draht, Geld, Postfach, 8021 Zürich

E-Mail:
geld@blick.ch

Es können nicht alle Fragen berücksichtigt werden.

Das sagen Blick.ch-Leser
andi Matata, winterthur - 23:34 | 19.01.2010
» Das mit einer "neuen tieferen" Hypothek würde ich ERST ABKLÄREN und mir schriftlich geben lassen.Es ist richtig, Pensionierte, -wenn sie eine Hyposchuld nicht doppelt 3fach absichern können-,BEKOMMEN NICHTS MEHR,egal ob sie 100 Jahre ein "GUTER KUNDE " waren,dies zu unseren Banken.Behalten die Hypo, bis zu Bundesentscheid -weg mit dem Eigenmietwert- dann wäre es wichtig schnellst möglich die Belastung ab zu lösen. DAS KANN ABER NOCHMALS 10 JAHRE DAUERN!!!
Pascal Müller, Murten - 13:55 | 19.01.2010
» @Lionel Werren; es dürfte zwar etwas deutlicher geschrieben sein, aber es steht ja: "Kommt hinzu, dass sich der Eigenmietwert Ihrer Wohnung nach der Tilgung der Hypothek voll aufs steuerbare Einkommen durchschlägt" = Sie können den Hyp.Zins nicht mehr abziehen. Der Hyp.Betrag macht wohl keinen grossen Unterschied, wenn Sie z.B. 100' auf dem Konto haben und 100' abziehen können kommts aufs gleiche wie wenn sie nach dem abzahlen 0' auf dem Konto haben und 0' abziehen können.
Lionel Werren, Baden - 12:20 | 19.01.2010
» Herr Löhrer, und was ist mit dem Hypobetrag und dem Hypozins, den man von den Steuern abziehen kann? Ich denke, das ist der grösste Unterschied!
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