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Smartphones verraten mehr über einen Menschen, als viele denken. (Keystone)
Wir hinterlassen Spuren. Und zwar viele. Smartphones und Internet verraten den Aufenthaltsort. Kann ich das steuern?
Wenn staatliche Stellen wie etwa die Polizei, Personen orten, brauchen sie dafür eine gesetzliche Grundlage. Private Unternehmen hingegen brauchen «nur» die Einwilligung des Benutzers, zumeist über die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Deshalb sind sich Nutzer oft gar nicht bewusst, in was sie alles einwilligen.
Was machen die Firmen mit den Daten?
Das ist eine der Kernbotschaften einer heute vorgestellten Studie des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung, kurz TA-Swiss. «Wer weiss schon, welche App wann welche Daten aufzeichnet, und wofür diese verwendet werden?», erklärt Zürichs Datenschutzbeauftragter Bruno Baeriswyl.
Persönliche Ortungsdaten können Firmen zum Beispiel für standortgebundene Werbung (miss-)brauchen: Wer an einem Geschäft vorbeiläuft wird sofort per Smartphone informiert, falls es dort gerade tolle Sonderangebote gibt.
Viele Smartphone-Apps fragen beim erstmaligen Öffnen ganz direkt, ob der eigene Standort verwendet werden darf. Kein Problem also? Jeder kann nein sagen. Lorenz Hilty, einer der Studienautoren, hält das für zu einfach. «Wenn Sie Ortungsdienste abschalten, werden Sie sich vermehrt dafür rechtfertigen müssen.» Schliesslich könnte jemand darauf kommen, dass es etwas zu verbergen gelte.
Handys als Staurechner
Die Transparenz des Aufenthaltsorts hat aber nicht nur schlechte Seiten. So benutzt etwa das Bundesamt für Strassen die (anonymisierten) Positionsdaten von Smartphones dazu, Stau- oder Reisezeiten hochzurechnen. Ebenfalls nützlich ist die Ortungsfunktion für Rettungen nach Unfällen. Die Rega-App zum Beispiel hat bereits Menschenleben gerettet.
Auch im Zahlungsverkehr dürften Ortungsdienste bald wichtige Funktionen übernehmen. Denkbar ist etwa, dass Zugtickets über aufgezeichnete GPS-Daten abgerechnet werden. Ähnliche Möglichkeiten bieten sich bei der Benutzung von Mietautos.
Gibt es ein «Recht auf Vergessen»?
Für die Studienautoren ergibt sich politischer Handlungsbedarf. So soll etwa transparenter gemacht werden, wer auf welche Daten Zugriff hat und was damit passiert. Das soll zum Beispiel über eine strengere Überwachung der allgemeinen Geschäftsbedingungen geschehen.
Wichtig sei ebenfalls ein «Recht auf Vergessen», sagt Hilty. Der Nutzer müsse selbst bestimmen können, bis wann Dritte über seine Daten verfügen können. Sonst bestehe die Gefahr, Jahrzehnte später mit eigenen Aktionen aus der Vergangenheit konfrontiert zu werden. (vuc)
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