Datenschützer gegen Google: Keine Einigung vor Gericht Der Kampf gegen Street View geht weiter!

  • Publiziert: 13.28 Uhr, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN - Viele Schweizer haben Spass dran. Doch Datenschützer Hanspeter Thür findet Street View nicht lustig. Google und Thür wurden sich auch vor Gericht nicht einig.

Heute kam es zum Kampf David gegen Goliath: Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür ging mit dem Internet-Giganten Google vor den Richter. Grund: Der Service Google Street View.

Vor dem Berner Verwaltungsgericht haben die Parteien ihre Positionen zum umstrittenen Angebot verlauten lassen.

Für Datenschützer Thür geht Google zu weit: «Ich bin der Meinung, dass nicht jede Person damit rechnen muss, sein Bild im Internet zu finden, sobald er einen Schritt vor die Haustüre macht», sagte er vor der Anhörung gegenüber «10vor10».

Für ihn stellt sich Frage, ob Privatpersonen noch ein Recht am eigenen Bild haben.

Google: Schweizer mögen Street View

Google kontert, dass ihre Software inzwischen alle Gesichter und Autonummern erkennt und unkenntlich macht. Und der Konzern sagt provokativ: «Was andern erlaubt ist, soll Google verboten werden.»

Überall würden heute Strassenansichten wie in Street View publiziert: In den Medien, bei andern Internet-Anbietern, sogar der Staat zeige solche Ansichten.

«Diese gelten als selbstverständlich zulässig, obwohl anders als bei Google nicht einmal versucht wird, Personen und Autokennzeichen unkenntlich zu machen.»

«Diese Funktion bringt Nutzern enorme Vorteile. Seit dem Launch hat sich das Produkt bei der Schweizer Bevölkerung als sehr beliebt erwiesen und wir möchten, dass die Nutzer weiterhin vom Dienst profitieren können», so der Google-Datenschützer Fleischer.

Datenschützer Thür: Notfalls bis vor Bundesgericht

Hanspeter Thür fordert von Google verschiedene Massnahmen, um den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Unter anderem verlangt er, dass Gesichter von abgebildeten Personen und Kennzeichen von Fahrzeugen vollständig unkenntlich gemacht werden.

Zudem soll die Bevölkerung informiert werden, wann und wo genau Google seine Aufnahmen macht.

Weil Google die Umsetzung mehrheitlich ablehnt, muss das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden. Das war der Grund für die heutige Anhörung.Der Entscheid des Gerichts wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Für Thür ist schon jetzt klar: «Verlieren wir, ziehen wir den Fall bis vor Bundesgericht» (SDA/zum)

Thür: Der Kampf geht weiter

Herr Thür, heute waren sie mit Google wegen Street View vor Gericht. Gabs eine Einigung?
Hanspeter Thür, eidg. Datenschützer: Nein, die Grundsatzfrage bleibt streitig: Muss ich damit rechnen, überall fotografiert und ins Netz gestellt zu werden?

Google pixelt Autonummern und Gesichter.
Ja, das erzählt Google. Fakt ist aber, dass dies nicht zu Hundert Prozent klappt. Google kann das Filtern nicht nur Maschinen überlassen.

Menschen sind dafür zu teuer.
Papperlapapp. Wenn es sich Google leisten kann, in der ganzen Schweiz mit Kamerawagen herumzufahren können sie es sich auch leisten, die Bilder manuell zu sichten. Google ist dieser Aufwand zuzumuten. Die Firma ist potent genug.

Wo liegt das Problem?
Wir hatten viele Fälle, wo Schweizer sich erkannten. Beispielsweise gibt es eine Krebsklinik in Genf. Auf den Google-Bildern sieht man die Nummern der parkierten Autos. So findet man schnell raus, wer dort Patient ist.

Sie lassen nicht locker, bis Street View den Service einstellt?
Überhaupt nicht. Ich nutze Street View privat gerne. Google muss sich beim Datenschutz aber mehr Mühe geben. (Interview: Thomas Benkö)

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Soll der Dienst von Google Street View eingeschränkt oder gar verboten werden?»

  • 59,6% Nein! Das ist ein super Service und macht Spass.
  • 33,0% Ja, weg damit. Das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre.
  • 7,4% Ist mir egal. Ich brauch das nicht.