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Heute kam es zum Kampf David gegen Goliath: Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür ging mit dem Internet-Giganten Google vor den Richter. Grund: Der Service Google Street View.
Vor dem Berner Verwaltungsgericht haben die Parteien ihre Positionen zum umstrittenen Angebot verlauten lassen.
Für Datenschützer Thür geht Google zu weit: «Ich bin der Meinung, dass nicht jede Person damit rechnen muss, sein Bild im Internet zu finden, sobald er einen Schritt vor die Haustüre macht», sagte er vor der Anhörung gegenüber «10vor10».
Für ihn stellt sich Frage, ob Privatpersonen noch ein Recht am eigenen Bild haben.
Google: Schweizer mögen Street View
Google kontert, dass ihre Software inzwischen alle Gesichter und Autonummern erkennt und unkenntlich macht. Und der Konzern sagt provokativ: «Was andern erlaubt ist, soll Google verboten werden.»
Überall würden heute Strassenansichten wie in Street View publiziert: In den Medien, bei andern Internet-Anbietern, sogar der Staat zeige solche Ansichten.
«Diese gelten als selbstverständlich zulässig, obwohl anders als bei Google nicht einmal versucht wird, Personen und Autokennzeichen unkenntlich zu machen.»
«Diese Funktion bringt Nutzern enorme Vorteile. Seit dem Launch hat sich das Produkt bei der Schweizer Bevölkerung als sehr beliebt erwiesen und wir möchten, dass die Nutzer weiterhin vom Dienst profitieren können», so der Google-Datenschützer Fleischer.
Datenschützer Thür: Notfalls bis vor Bundesgericht
Hanspeter Thür fordert von Google verschiedene Massnahmen, um den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Unter anderem verlangt er, dass Gesichter von abgebildeten Personen und Kennzeichen von Fahrzeugen vollständig unkenntlich gemacht werden.
Zudem soll die Bevölkerung informiert werden, wann und wo genau Google seine Aufnahmen macht.
Weil Google die Umsetzung mehrheitlich ablehnt, muss das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden. Das war der Grund für die heutige Anhörung.Der Entscheid des Gerichts wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Für Thür ist schon jetzt klar: «Verlieren wir, ziehen wir den Fall bis vor Bundesgericht» (SDA/zum)