Das neue Jahr bringt neue Vorschriften im Strassenverkehr: Die wichtigsten in Kürze.
Kindersitz
Bislang hatten Eltern bei Kids von sieben bis zwölf Jahren die Wahl: Der Nachwuchs durfte im speziellen Kindersitz, Sitzerhöher oder aber wie Kinder ab zwölf Jahren ganz normal auf dem Autositz angegurtet mitfahren. Ab 1. April 2010 (kein Scherz!) gilt nun aber: Ist ein Kind jünger als zwölf Jahre und kleiner als 1,50 m, muss es in den Kindersitz. Dieser Kindersitz muss mit einer Etikette «ECE-R-44»-geprüft sein und die Seriennummer mit 03 oder 04 beginnen. Andernfalls kostet die Fahrt 60 Franken Busse.
Chiptuning
Ebenfalls ab 1. April braucht es eine Typengenehmigung im Fahrzeugausweis, ehe Änderungen der Motorelektronik (die Leistung, Sound oder Abgas beeinflussen) zulässig sind. Wer Chiptuning ohne offizielle Bewilligung des in Vauffelin bei Biel beheimateten Dynamic Test Center (DTC) am Auto vornimmt oder verkauft, macht sich strafbar.
Gütertransport
Neu muss 2010 auch bei Fahrzeugen, die schneller als 40 km/h fahren können, leicht verflüchtigende Ladung wie z.B. Sand, Stroh oder Papier abgedeckt oder in Behältern transportiert werden. Damit sollen Unfälle verhindert werden.
Autobahnvignette
Die Autobahnvignette fürs Jahr 2010 kostet weiterhin 40 Franken. Teurer wird dagegen die Busse für alle jene, die ohne gültige Vignette auf der Autobahn erwischt werden. Zwar noch nicht definitiv verabschiedet, dürfte die Busse noch im Verlauf von 2010 von 100 auf 200 Franken verdoppelt werden.