Wo darf der geliebte Vierbeiner im Smart mitfahren? Bernhard Schwab beantwortet Leserfragen rund um den Verkehr.
Wie muss ich meinen kleinen Hund im Smart transportieren? Gehört er in den Kofferraum?
Allgemeine Richtlinien, die das Mitführen von Hunden im Auto regeln, existieren nicht. Laut Strassenverkehrsgesetz (Art. 31 Abs. 3 SVG) muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird. Ferner muss er seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden und darf dabei nicht gestört werden (Art. 3 Abs.1 VRV).
Es ist also grundsätzlich zulässig, einen kleinen Hund auf dem Schoss eines Passagiers mitzuführen, wenn dieser in der Lage ist, das Tier so zu kontrollieren, dass der Fahrer nicht gestört wird. Eine, auch für den kleinen Hund komfortablere Möglichkeit ist der Transport in einer Box (z.B. Vari Kennel) im Fussraum des Beifahrers. Ideal wäre eine Massbox aus Metall hinter den Sitzen im Kofferraum. Hundebox-Anfertigungen für den Smart-Kofferraum gibt es zum Beispiel auch von Schmidt-Fahrzeugbau GmbH (www.hundeboxen.de).
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