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Kürzlich beschwerte sich ein Radfahrer, ich hätte ihn im Auto zu dicht überholt. Welchen seitlichen Abstand muss ich einhalten?
H. Schmied, per Mail
In Meter oder Zentimeter gibt das Gesetz dazu keine Vorgaben. Es gilt die Grundregel des SVG (Art. 26, 1) «Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strassen weder behindert noch gefährdet.»
Sie müssen also gegenüber den Radfahrern «genügend» seitlichen Abstand einhalten. Das ist von der Verkehrssituation und der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig.
Offensichtlich fühlte sich der Radfahrer nicht mehr sicher als Sie ihn überholten. Bedenken Sie, Velofahrer sind ungeschützt dem Verkehr direkt ausgesetzt. Sie können sich auf zwei Rädern nicht so spurtreu bewegen wie Sie als Autofahrer. Sie brauchen daher einen genügenden Sicherheitsabstand. Wenn Sie also gegenüber den Radfahrerinnen und Radfahrern mehr Abstand halten, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Peter Förtsch (62) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln.
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