Ratgeber Verkehr Wie dicht darf ich ein Velo überholen?

  • Publiziert: 14.11.2011, Aktualisiert: 30.01.2012

Ein Velofahrer beschwert sich bei Leser H. Schmied, er habe zu dicht überholt. Hat er Recht? Und wie genau sind die Regeln? Unser Verkehrsexperte weiss die Antwort.

Kürzlich beschwerte sich ein Radfahrer, ich hätte ihn im Auto zu dicht überholt. Welchen seitlichen Abstand muss ich einhalten?
H. Schmied, per Mail


In Meter oder Zentimeter gibt das Gesetz dazu keine Vorgaben. Es gilt die Grundregel des SVG (Art. 26, 1) «Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strassen weder behindert noch gefährdet.»
Sie müssen also gegenüber den Radfahrern «genügend» seitlichen Abstand einhalten. Das ist von der Verkehrssituation und der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig.
Offensichtlich fühlte sich der Radfahrer nicht mehr sicher als Sie ihn überholten. Bedenken Sie, Velofahrer sind ungeschützt dem Verkehr direkt ausgesetzt. Sie können sich auf zwei Rädern nicht so spurtreu bewegen wie Sie als Autofahrer. Sie brauchen daher einen genügenden Sicherheitsabstand. Wenn Sie also gegenüber den Radfahrerinnen und Radfahrern mehr Abstand halten, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Verkehrs-Experte Peter Förtsch

Peter Förtsch (62) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln.

Stellen Sie Fragen rund um die Verkehrsregeln!

Wer hat Vortritt? Wie ging noch mal die Regel mit der Schrittgeschwindigkeit im Parkhaus? Experte Peter Förtsch beantwortet ab sofort alle Fragen zur täglichen Fahrpraxis. Schreiben Sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AUTOBLICK, Postfach, 8099 Zürich oder per Mail an

auto@blick.ch
 

Kommentare (1)

  • Andreas  Zeiss
    Ergo: es wurde noch nie ein Strafverfahren wegen zu wenig Abstand durchgeführt. Es ist dem Herren Verkehrs-Experten Peter Fortsch also unmöglich, eine Einschätzung zu geben. Schliesslich ist es jedem selbst überlassen, was "genügend" Abstand ist. Oder etwa doch nicht?
    Ich empfehle die Lektüre von unseren Deutschen Nachbarn, dem ADFC. Dort steht auch mal handfest, was Sache ist: http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/wo-radfahren.html
    • 31.01.2012
    • 0 Gefällt mir

Top 3

1 TCS-Ratgeber Stress mit dem Händler wegen langer Lieferfristbullet
2 Schweizer Neuwagen Sparsamer, aber nicht schnell genugbullet
3 TCS-Experte Dürfen Kinder auf den Beifahrersitz?bullet

Service