Ab Juli werden Neuwagen je nach CO2-Ausstoss mit einer Abgabe belegt. Wie funktioniert das und wer bezahlt? TCS-Experte Peter Grübler weiss die Antwort.
Ich wollte einen neuen Allradler mit 155 g/km CO-Ausstoss kaufen. Doch ab 1. Juli soll es Sanktionen für Modelle mit mehr als 130 g/km geben. Müssen Autobesitzer danach eine Strafsteuer zahlen?
M. Maly aus Volketswil ZH
Ab 1. Juli sieht das revidierte CO2-Gesetz eine Abgabe für importierte Neuwagen mit mehr als 130 g/km CO2-Emissionen vor. Sanktioniert werden Neuwagen, die mehr als 5,6 l/100 km Benzin bzw. mehr als 4,9 l/100 km Diesel verbrauchen. Dies soll bewirken, dass Autoimporteure den Verkauf energieeffizienter Modelle fördern, um so die durchschnittlichen CO-Emissionen der Neuwagen von 155 g/km (im Jahr 2011) auf 130 g/km im Jahr 2015 zu vermindern.
Wenn Sie das Auto beim offiziellen Importeur in der Schweiz kaufen, müssen Sie direkt keine Sanktion zahlen. Sie wird dem Importeur belastet, wenn dieser nicht Modelle über dem Zielwert mit sparsamen Modellen kompensieren kann. Entscheidend ist der Durchschnittswert seiner Flotte. Es sieht momentan aber nicht nach grossangelegten Preiserhöhungen aus. Aber gewisse Modelle werden wohl teurer.
All jene, die statt in der Schweiz im Ausland ein neues Auto kaufen und direkt importieren, können keine solche Kompensation (Durchschnittswert) vornehmen. Beim Preisvergleich (Inland/Ausland) ist daher künftig zu berücksichtigen, dass die Überschreitung des Zielwerts, für jedes zusätzliche Gramm sanktioniert wird. Wichtig: Die Abgabe wird bei der Erst-Inverkehrsetzung nach dem 1. Juli 2012 fällig. Import oder Fahrzeugprüfung vor dem Stichtag führen zu keinem Erlass der Abgabe.
Weitere Infos gibts auch hier.
Bernhard Schwab ist Experte des TCS – mit 1,6 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz. Für den BLICK klärt er Fragen rund ums Autofahren.
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