TCS-Experte Peter Grübler weiss Rat Stress mit dem Händler wegen langer Lieferfrist

Was tun, wenn der Neuwagen auf sich warten lässt und somit den Verkauf des alten erschwert?

  • Publiziert: 16.04.2012

Ich wollte einen Neuwagen kaufen und meinen Alten in Zahlung geben. Im Kaufvertrag ist eine Lieferfrist von 4-5 Monaten vermerkt. Nun verspätet sich die Auslieferung. Da beim alten Wagen eine Kilometerbegrenzung abgemacht ist, will mir der Händler nun die Mehrkilometer berechnen. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Markus Trachsel, per Mail

 

Grundsätzlich müssen Sie mit Ihrem Händler eine Lösung finden, denn er hat kein direktes Verschulden, dass Ihr Neuwagen verspätet kommt. Nur als “Fixgeschäft„ mit Lieferdatum und unter Erfüllung gewisser Bedingungen könnte vom Vertrag zurückgetreten werden. Falls kein Preis für Mehr-Kilometer vertraglich festgelegt wurde, ist mit dem Garagisten zu verhandeln, da ein Occasion mit noch Mehr-Kilometern auch eine Wertverminderung erleidet. Deshalb ist für die Zeit bis zur Fahrzeugauslieferung festzulegen, was ein Kilometer kostet, wie viele Kilometer Sie noch zusätzlich kostenlos fahren dürfen und bis wann diese Bedingungen gelten.

Vielleicht überlässt der Garagist Ihnen auch ein anderes Fahrzeug kostenlos. Da Sie ein Auto zur Fortbewegung benötigen, können Sie aber keinen Vorteil aus der Situation für sich geltend machen. Bemerkung: Die gefahrenen Kilometer mit dem Neufahrzeug sind eher teurer als mit dem jetzigen. Bei Uneinigkeit mit Ihrem Händler, sollten Sie sich allenfalls an den Kundendienst des Importeurs wenden. Evtl. ist der Rechtsschutz zur Wahrung der eigenen Interessen zu involvieren. Die Rechtslage ist wie folgt: 1. Eine verspätete Lieferung führt nicht automatisch zu einer Vertrags-Kündigung oder Schadenersatzforderung. 2. Die verspätete Lieferung entzieht sich dem Einfluss des Händlers, insofern ist er nicht haftbar. 3. Sollten Sie den festen, vertraglichen Liefertermin als wesentliches Vertragselement (wie Farbe, kW oder ähnliches) vereinbart haben (Fixgeschäft), könnten Sie unter Einhaltung gewisser Bedingungen vom Vertrag zurücktreten. Ist der Liefertermin nicht explizit und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart (Mahngeschäft), wird die Verzögerung als Rücktrittsgrund, ohne eine erneute Nachfrist, kaum reichen. Auch mit einer mündlichen Zusage werden Sie sich schwer tun. Versuchen Sie sich besser mit dem Verkäufer friedlich zu einigen, das ist wahrscheinlich billiger.

Peter Grübler

 

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autoscout24.ch

Alle Kommentare (1)

  • Edgar  Spicher , Düdingen
    Als Kunde macht man aber solche Verträge nicht. Wenn ein Händler auf Km-Entschädigung besteht auch wenn der Neuwagen nicht termingerecht geliefert werden kann, würde ich, bei einem anderen Händler kaufen. Sicher würde ich diesen Händler nie mehr berücksichtigen.
    • 17.04.2012
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