Was tun, wenn der Vordermann trotz klarer Sicht mit Nebelschlussleuchte fährt?
Darf ich bei klarer Sicht meinen Vordermann mit Lichthupe darauf hinweisen, dass er seine Nebelschlussleuchte nicht ausgeschaltet hat?
M. Keller, per E-Mail
Nein, das dürfen Sie nicht. Ganz generell gilt, dass Warnsignale nur zur Warnung der übrigen Strassenbenützer benutzt werden dürfen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert. Die Lichthupe gilt als Warnsignal. Unnötige und übermässige Warnsignale sind zu unterlassen. Rufzeichen mit den Warnvorrichtungen sind untersagt. (Art. 40 SVG)
Fälschlicherweise eingeschaltete Nebelschlussleuchten können wirklich sehr störend wirken, gelten aber nicht als eine direkte Gefahr für den Strassenverkehr. Wenn Sie also mit der Lichthupe Ihren Vordermann auf die lästig leuchtende Nebelschlussleuchte hinweisen wollen, gilt das entweder als Rufzeichen oder als unnötiges und übermässiges Warnsignal und ist darum nicht erlaubt.
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