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Am Bahnübergang darf man erst losfahren, wenn die Schranke oben ist und das Rotlicht zu blinken aufhört. Stehe ich aber an vorderster Position und warte korrekt ab, wird hinter mir regelmässig gehupt und geflucht.
Hans Näf, Zürich
Sie sprechen ein Thema an, das viele Verkehrsteilnehmer verunsichert. Gemäss Art. 68 und 93 der Signalisationsverordnung (SSV) verhalten Sie sich absolut richtig. Solange die roten Lichter am Bahnübergang blinken, heisst das für Verkehrsteilnehmer «Halt!».
Viele Fahrzeugführer verstehen aber sich öffnende Barrieren als Zeichen zur Weiterfahrt – auch wenn die roten Lichter noch blinken. Schliesslich öffnet die Bahn die Schranken nur, wenn wirklich kein Zug mehr naht. In der Praxis wird dies denn meist auch toleriert. Schärfere Kontrollen seitens der Polizei wären in Bezug auf die Verkehrssicherheit eher kontraproduktiv und würden von den meisten Personen nicht verstanden.
Anders verhält es sich an unbeschrankten Bahnübergängen mit Blinklicht. Da ist auch nach der Durchfahrt eines Zuges unbedingt abzuwarten, bis die «halt» gebietenden Signale nicht mehr aktiv sind und so die Weiterfahrt erlauben.
Peter Förtsch (62) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln.
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