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Beim meinem fünfjährigen Auto fiel nach rund 83000 Kilometern ohne Vorwarnung der Bremskraftverstärker aus. Der Garagist würde sich kulant zeigen, der Importeur weniger. Warum gibt es hier Differenzen?
F. Krucker, per E-Mail
Für jedes Fahrzeug gilt eine Importeursgarantie. Tritt ein Schaden innerhalb dieser Zeit auf und handelt es sich um einen Produktfehler, wird der Schaden in den meisten Fällen zu 100 Prozent vom Importeur übernommen. Nach Ablauf der Garantie hat man darauf aber keinen Anspruch mehr.
Schadensbehebung auf Kulanz ist dann immer vom guten Willen des Importeurs abhängig. Bei jedem Importeur legen Kulanzlisten fest, welche Schäden nach Ablauf der Garantie evtl. dennoch übernommen werden. Diese internen Listen sind allerdings öffentlich nicht einsehbar. Und bei jedem Kulanzfall muss sich der Garagist mitbeteiligen.
Hat das betreffende Auto schon eine hohe Laufleistung oder ist es älter als in den Bedingungen der Kulanzliste vorsehen, gehen Reparaturkosten meist zu Lasten des Kunden. In Ihrem Fall entspricht das Auto vermutlich nicht mehr den Kulanzbedingungen. Die Geste des Garagisten ist aber vorbildlich. Er schätzt sie als Kunde.
Übrigens: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) nimmt ab 1. April 2010 die Aufsichtpflicht über Fahrzeugrückrufe war und beantwortet alle Bürgerfragen rund um Fahrzeugrückrufe.