Wo in der Schweiz das Geld hockt

  • Aktualisiert am 20.01.2012
  • Von Werner Vontobel

Die Vermögen in der Schweiz sind extrem ungleich verteilt. Das reichste Zehntel aller Haushalte beansprucht fast drei Viertel aller Vermögen. Gut die Hälfte der Schweizer hat praktisch keines.

996 Milliarden Franken Netto-Vermögen haben die Schweizer Haushalte 2003 gegenüber den Steuerbehörden deklariert. Das sind etwa 230000 Franken pro Haushalt, fast das vierfache der durchschnittlichen jährlichen Haushaltsausgaben von etwa 60000 Franken. Im Schnitt hat also jeder Haushalt eine Reserve von knapp vier Jahresausgaben.

Doch dieser «Wintervorrat» ist sehr ungleich verteilt. 36 Prozent davon gehören allein der Oberstschicht, dem reichste Prozent aller Haushalte). Sie haben im Schnitt 8,2 Millionen Franken gehortet, und könnten allein mit dem Zinsertrag vier Haushalte versorgen, ohne ihr Kapital antasten zu müssen. 29 Prozent der Schweizer haben hingegen gar kein steuerbares Vermögen. Darunter befinden sich allerdings auch einige junge Hausbesitzerfamilien, deren Hypothek höher ist als der Steuerwert ihrer Liegenschaft.

Die extrem ungleiche Verteilung der Vermögen ist das Spiegelbild der ebenfalls ziemlich einseitigen Einkommensverteilung. Die reichsten 0,2 Prozent der Haushalte kassieren 4 Prozent und das reichste Zehntel rund 24 Prozent aller steuerbaren Einnahmen (vor Abzügen). Dem ärmsten Zehntel bleibt noch ein Anteil von 3,3 Prozent. Anders gesagt: Die reichsten verdienen rund siebenmal soviel wie die ärmsten. Entsprechend unterschiedlich ist auch die Fähigkeit, Reserven anzulegen.

Im Vergleich zur letzten Erhebung 1997 ist die Verteilung sowohl der Vermögen als auch der Einkommen ziemlich stabil geblieben. Der Anteil der Oberstschicht hat sich zwar um 1 Prozentpunkt auf leicht erhöht, dafür ist der Anteil der Schweizer ohne steuerbares Vermögen von 31 auf 29 Prozent gesunken, was allerdings weitgehend mit dem höheren Steuerwert der Wohnhäuser zusammenhängen dürfte.

Innerhalb der einzelnen Kantone hat sich hingegen einiges verändert. 1997 gab es noch keinen einzigen Kanton, in dem das reichste Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte aller Vermögen besass. 2003 haben Nidwalden (55%), Basel-Stadt (53%) und Schwyz (52 Prozent) diese Grenze überschritten. In diesen Kantonen ist die Oberschicht auch am reichsten, wobei Nidwalden mit 29,4 Millionen pro Kopf klar obenauf schwingt. Der Grund dafür sind nicht die Bodenschätze sondern die tiefen Steuerfüsse. Der Wettlauf der Steuerfüsse hat sich inzwischen weiter verschärft.

Inzwischen haben die Wertschriftenbestände der Schweizer Haushalte laut Nationalbankstatistik um 600 Milliarden Franken zugenommen. Für die Oberst-Schicht sind damit je noch einmal rund 5 Millionen Franken dazu gekommen.


Wie steht die Schweiz mit ihrer Einkommensverteilung im internationalen Vergleich da? Der französische Ökonom und Verteilungsexperte Thomas Piketty vergleicht die Schweiz mit den USA, wo das reichste Prozent «nur» über rund 22 Prozent aller Vermögen verfügt. So gesehen wäre die Schweiz also eine wesentlich ungleichere Gesellschaft als die USA. Piketty vergisst allerdings die Guthaben der Schweizer gegenüber ihren Pensionskassen, die in der Steuerstatistik nicht berücksichtigt sind. Zudem verfügt die Schweiz mit der AHV – anders als die USA – über eine gut ausgebaute staatliche Alterversicherung.

Immer wieder: Versicherungs-Lobby droht und trickst

Der Unmut steigt: SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner ist nicht der einzige Parlamentarier, der allmählich sauer wird. Auch der christlich-soziale Nationalrat Hugo Fasel hat die Nase voll: «Das Problem, das wir haben, ist, dass wir in dieser Geschichte von den Lebensversicherern laufend an der Nase herumgeführt werden, und das jetzt über verschiedene Etappen hinweg», gab er in der März-Session des Nationalrates zu Protokoll.

Christine Egerszegi von der FDP fasste die Lage wie folgt zusammen: «Die Neuinterpretation (der Überschuss-Verordnung) wird begründet mit Renditeüberlegungen für die Lebensversicherungsgesellschaften, sonst steigen sie aus dem Geschäft aus.» Und fuhr fort: «Es ist nicht das erste Mal, dass wir mit einer solchen Drohung konfrontiert sind: Wir haben das in der SGK erlebt und in der BVG-Subkommission, die ich präsidiere, als wir nicht bereit waren, den Umwandlungssatz sofort zu senken, oder als wir nicht bereit waren, beim Mindestzinssatz sofort entgegenzukommen.»
Die schlechte Gewohnheit geht auf den 3. Juli 2002 zurück. Damals machte sich Ruth Metzler zum Sprachrohr der Versicherungslobby. Sie legte dem Gesamtbundesrat ein Positionspapier vor, in dem es unter anderem hiess: «Ein solches Vorgehen würde den Ruf der schweizerischen Lebensversicherungen national und international sicher beeinträchtigen und die Institution der zweiten Säule in ihren Grundfesten erschüttern.»

Prompt wählte der Bundesrat ein anderes Vorgehen. Statt den Mindestzinssatz (für Pensionskassengelder) von 4 auf 3,5 Prozent zu senken, wie es Ruth Dreifuss vorgeschlagen hatte, senkte er ihn gleich auf 3 Prozent – und schenkte damit den Versicherungen rund 800 Millionen Franken.

Metzler konnte insofern noch mildernde Umstände geltend machen, als es den Versicherungen damals finanziell in der Tat schlecht ging. Inzwischen ist ihre Ertragslage – auch dank den Geschenken aus Bern – wieder sehr komfortabel. Das hindert die Versicherungslobby allerdings nicht, weiterhin zu drohen: So etwa SVP-Nationalrat Hans Kaufmann in der April -Session: «Hier geht es wirklich um einen Schicksalsartikel; hier geht es ums Überleben der Versicherungen.»

Und wenn die Drohungen nicht verfangen, biegen notfalls willfährige Beamte die Sache nachträglich zurecht. So etwa vor zwei Jahren als das Parlament die paritätische Mitbestimmung auch in den Sammelstiftungen (der Versicherungen) einführen wollte. Prompt fand das Bundesamt für Sozialversicherungen den Dreh, um das Gesetz in einem Rundschreiben im Sinne der Versicherungen neu zu interpretieren. «Dies steht im Widerspruch» zum neuen Artikel 51 des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge BVG», meinte hinterher Nationalrätin Christine Goll. Sie muss es wissen, denn sie hatte als Präsidentin der zuständigen Nationalratskommission dieses Gesetz vorbereitet.

Das Gesetz ist immer noch in Kraft, doch faktisch gilt das Rundschreiben. Die Versicherungen führen Bern an der Nase herum.
Verteilung des Reichtums in der Schweiz.

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