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Gegen eine weitere Person ist das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt worden, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Der Fall liegt nun beim eidg. Untersuchungsrichteramt. Die Bundesanwaltschaft hat dort die Eröffnung einer Voruntersuchung beantragt.
Das Verfahren wegen Verdachts auf wirtschaftlichen Nachrichtendienst und Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses hat die EMS-Gruppe vor rund einem Jahr mit einer Anzeige initiiert. Der Konzern, der von Blocher-Tochter Magdalena Martullo geführt wird, reichte bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Strafanzeige ein.
Über eine Milliarde Umsatz
Dritte wurden verdächtigt, EMS-Mitarbeiter systematisch zum Verrat von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen angestiftet zu haben. Die Bündner Staatsanwaltschaft leitete die Anzeige an die Bundesanwaltschaft weiter.
Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt prüften eine grosse Zahl von Unterlagen und Dokumenten und nahmen Befragungen vor. Betroffen von der mutmasslichen Spionage im Werk der Ems- Chemie AG im bündnerischen Domat/Ems ist die Hauptsparte Kunststoff- Produktion, wie Jeannette Balmer, Mediensprecherin der Bundesanwaltschaft, auf Anfrage sagte.
Der Spezialchemiekonzern erzielt mit so genannten polymeren Werkstoffen einen Jahresumsatz von über einer Milliarde Franken. Das Unternehmen beliefert vor allem die Autoindustrie mit diesen Stoffen.
Frühzeitig aufgedeckt
Die EMS-Konzernchefin soll die Belegschaft in Domat/Ems vor einem Jahr persönlich über die vermutete Werkspionage informiert haben. Zudem sollen Mitarbeiter freigestellt worden sein. Das Unternehmen selbst hielt sich stets bedeckt und äusserte sich nicht zu internen Massnahmen.
Und der Konzern schweigt weiter. Mit Rücksicht auf das laufende Verfahren würden keine weiteren Auskünfte erteilt, hiess es am Dienstag auf Anfrage.
Ein allfälliger Schaden für den Spezialchemiekonzern ist schwer abzuschätzen. Die Bundesanwaltschaft wollte sich dazu nicht äussern. EMS hatte im März letzten Jahres kommuniziert, dass durch frühzeitiges Aufdecken der unrechtmässigen Handlungen kein wesentlicher Einfluss auf die laufende und die zukünftigen Rechnungen zu erwarten sei. (SDA)