Der Heisse Draht Ich schaffe es nicht länger, für meine Frau aufzukommen

  • Publiziert: 08.07.2009, Aktualisiert: 20.01.2012
  • Von Anita Hubert

Meine Frau ist seit vielen Jahren psychisch krank — ich komme seit 18 Jahren für ihren finanziellen Unterhalt auf.

Sie ist 20 Jahre jünger, ich wurde gerade pensioniert. Nun verweigert man mir Ergänzungsleistungen (EL) für die Unterhaltskosten. Das Amt meint, meine Frau müsse arbeiten. Aber das kann sie doch gar nicht. Uns bleibt nichts anderes übrig, als Schulden zu machen.

Rolf K.


Für Sie ist es offenbar selbstverständlich, dass ein Mann für seine Frau aufzukommen hat – selbst wenn die Frau erst 44 Jahre alt ist und selber ihren Lebensunterhalt verdienen kann.

Sie schreiben, Ihre Gattin könne nicht arbeiten gehen. Wie ich aus Ihren Zeilen lese, verschliesst sie sich zu Hause und will mit keinem Menschen näher zu tun haben. Meiner Meinung nach haben Sie sie zu sehr verwöhnt – und dadurch auch ihre Krankheit unterstützt. Auf diese Weise musste sie zwanzig Jahre lang keiner Arbeit nachgehen und konnte sich ausschliesslich um sich selber kümmern. Wer weiss: Hätte sie ihr Schicksal vor 20 Jahren selber bewältigen und sich gar von der IV abklären lassen müssen, stünde sie heute an einem anderen Ort. Und wäre eventuell besser ins Leben eingegliedert. Auf jeden Fall wäre Ihre Frau selbständiger, wenn auch mit Unterstützung einer IV-Rente.

Könnte es sein, dass Sie Ihre Frau bewusst nicht arbeiten lassen wollten? Dadurch hatten Sie sie nämlich für sich alleine, mussten sie mit niemandem teilen. In diesem Fall wäre es jetzt allerhöchste Zeit, dass Sie sich mit Ihren eigenen Ängsten auseinandersetzen.

Zu Ihrer Kernfrage: Ihnen wird ein jährlicher Verdienst Ihrer Frau in die EL-Rechnung mit einberechnet. Dieser Betrag fehlt folglich bei der Berechnung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen.

Welcher Ausweg bietet sich in dieser Situation an? Ihre Frau muss sich der Krankheit stellen. Sie muss lernen, auch gegenüber Dritten über ihre Behinderung zu sprechen. Eine IV-Abklärung ist dringend angezeigt. Kommt eine IV-Rente zustande, wird die Ergänzungsleistung angepasst. Ist sogar eine teilweise Eingliederung in einer Beschäftigungswerkstatt möglich, umso schöner. So hätte sich Ihre Frau ein Stück Freiheit zurückerobert.


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