Zürcher Mediator und Rechtsanwalt Rolf Besser (54) über das Sorgerechts-Elend «Frauen missbrauchen ihre Macht»

  • Aktualisiert am 03.01.2012
  • Interview: Thomas Ley

Auch wenn sie nicht mehr zusammenleben, müssen Eltern kooperieren. Zum Wohl ihrer Kinder, unterstreicht Mediator Rolf Besser.

Herr Besser, bei uns melden sich lauter Väter, deren getrennte Frauen ihnen die Kinder vorenthalten. Kann man das nicht verbieten?
Rolf Besser: Schon, aber wo wären wir dann? Das ist ein Problem, das man nicht rein gesetzlich regeln kann.

Warum nicht? Verdienen denn diese Väter keinen Schutz?
Zunächst verdienen vor allem die Kinder Schutz. Nämlich vor Eltern, die ihre Hauptaufgabe vergessen: die Sorge ums gemeinsame Kind.

Sie sagen «Eltern», aber haben im Sorgerechtsstreit nicht vor allem Väter die schlechteren Karten?
Grundsätzlich ja, weil Obhut und Sorgerecht in der Regel zunächst der Frau zugeschlagen werden. Die meisten Paare einigen sich ja dann zum Glück. Aber manche Frauen missbrauchen ihre Macht. Und betreiben mit ihren Kindern ein Machtspiel gegen den Ex-Partner.

Warum?
Weil es möglich ist. Schliesslich ging man im Streit auseinander. Das Kind bietet sich jetzt an als Heilmittel der Verletzungen. Doch muss man schon sehr selbstvergessen sein, um das Kindeswohl so zurückzustellen.

Dann regeln wir die Sache doch. Gemeinsames Sorgerecht als Grundsatz liegt in der Schweiz auf dem Tisch. Der Europäische Menschenrechtshof schreibt es jetzt auch vor.
Das ist auch gut so, aber damit haben wir noch nicht das Problem gelöst. Die Eltern können noch immer nicht miteinander reden. Und: Wer soll diese Ansprüche durchsetzen?

Wie wäre es mit der Polizei?
Die meisten Väter verzichten auf dieses letzte Mittel. Zum Glück, denn eine neue Studie aus Deutschland zeigt, dass Zwangsmittel Väter in den Augen der Kinder nur noch mehr stigmatisieren. Darum weigert sich die Polizei heute ja auch meist, Kinder abzuholen.

Das heisst für die Väter: Ihr müsst kapitulieren.
Nein, es heisst: Ihr braucht Geduld. Und müsst auch kooperieren. Wir haben es hier immer mit zwei Erwachsenen zu tun, die nicht mehr zusammenarbeiten können. Darum führt nichts an besserer Mediation – Vermittlung – vorbei. Ich arbeite ja selber auf diesem Gebiet. Man sollte Eltern zur Mediation verpflichten können.

Haben wir denn nicht bereits Mediatoren? Die Behörden nennen sie Besuchsrechts-Beistände.

Stimmt. Die haben aber keinen Mediationsauftrag. Und viel zu wenig Mittel. Ausserdem machen es sich manche Behörden mit ihnen zu einfach – und übernehmen schlicht immer die Meinung der Mutter. Das muss sich ändern.

Scheidungsanwalt Rolf Besser- ZVG

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